wir bilden aus:
Klasse B Kraftfahrzeuge bis 3500 kg
bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg
über 750 kg, in Zugkombination
bis 3500 kg
Das Mindestalter beträgt:
18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Einschluss der Führerscheinklasse:
AM, L
Klasse AM Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, oder vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge bis 45 Km/h, und max.50 cm³ bzw. einer
Nennleistung von 4kw bei Elektroantrieb
Ausnahmen sind Mopeds der ehem. DDR die bis zum 28.02.92
in den Verkehr gebracht wurden, diese dürfen bis 60 Km/h
Höchstgeschwindigkeit fahren
Das Mindestalter beträgt:
16 Jahre,
15 Jahre in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Klasse A1 Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125 cm³, max. 11 kW und dem
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg sowie dreirädrige
Kfz bis 15 kW
Das Mindestalter beträgt:
16 Jahre
Einschluss der Führerscheinklasse: AM
Klasse A2 Krafträder, auch mit Beiwagen, bis max 35 kW und dem
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Das Mindestalter beträgt:
18 Jahre
Einschluss der Führerscheinklasse: AM, A1
Klasse A Krafträder, auch mit Beiwagen und
dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
Das Mindestalter beträgt:
24 Jahre beim Direkteinstieg/Krafträder
21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
über 15
kW
20 Jahre bei Krafträdern nach mindestens
2 Jahren Vorbesitz
der Klasse A2
Einschluss der Führerscheinklasse:
AM, A1, A2
Klasse B96 Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug
der Klasse B mit Anhänger über 750 kg aber mit einem
max. Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von 4250 kg
Das Mindestalter beträgt:
18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten
Fahren
Einschluss der Führerscheinklasse: AM,
L
Klasse BE Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug
der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers max. 3500 kg
Das Mindestalter beträgt:
18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Einschluss der Führerscheinklasse: AM,
L
Klasse L Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
auch mit Anhängern bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen
und andere Flurförderfahrzeuge bis 25
km/h
Das Mindestalter beträgt:
16 Jahre